LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle mir erteilten Aufträge. Sie sind Bestandteil meines Angebotes oder meiner Auftragsannahme und gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht ausdrücklich binnen drei Tagen schriftlich widersprochen wird. Die Übersendung von Lieferungsbedingungen des Bestellers an mich gilt nicht als Widerspruch. Etwaige Abweichungen von meinen Bedingungen bedürfen zur Gültigkeit meiner schriftlichen Bestätigung.

2. Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Der Lauf der vereinbarten Lieferfrist beginnt mit dem Abschluss des Vertrages.

3. Lieferzeiten werden nach Maßgabe der Erfahrung genannt, eine Verzögerung begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Aufhebung des Vertrages. Alle Fälle höherer Gewalt sowie sonstige unvorhergesehene Ereignisse, wie Betriebsstörungen, Ausschusswerden im Werk oder bei meinen Lieferanten usw. verlängern die Lieferzeit, oder berechtigen mich zum Rücktritt ohne dem Besteller zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.

4. Bei Vertragsabschluß wird eine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers vorausgesetzt. Ergeben sich gegen diese Annahme später hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers Bedenken, so dass meine Ansprüche gefährdet erscheinen, so steht mir das Recht zu, Leistung Zug um Zug oder Sicherstellung innerhalb einer Woche vom Besteller z verlangen. Ich darf in diesem Falle die Ausführung des Auftrages unterbrechen und kann sofortige Abrechnung verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach oder stellt er keine Sicherheit, so kann ich ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Besteller ein Schadensersatzanspruch zusteht.

5. Kann die Ware bei Fertigstellung in Folge von Umständen, die ich nicht zu vertreten habe, nicht sofort geliefert werden, so trägt der Besteller das Gefahrenrisiko, evtl. entstandene Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

6. Für Instandsetzungen und Reparaturen kann der endgültige Preis erst nach Fertigstellung der Arbeit festgestellt werden. Vorher angegebene Preise sind unverbindlich. Alle Gefahren aus solchen Arbeiten, insbesondere entstandene Glas- und andere Bruchschäden, trägt der Besteller, soweit der eingetretene Schaden nicht durch sein Verschulden verursacht worden ist.

7. Etwaige Beanstandungen sind bei Empfang der Ware/Leistungen, jedoch spätestens 8 Tage nach Empfang schriftlich vorzubringen. Ingebrauchnahme gilt als Abnahme. Für die durch Bau- oder Wohnungsfeuchtigkeit entstandenen Mängel wird keine Gewähr übernommen. Das Gleiche gilt, wenn die abgelieferte Ware durch falsche und unsachgemäße Behandlung seitens des Bestellers Schaden erleidet.

8. Die Garantie für Möbel beträgt 6 Monate, für Bautischlerarbeiten lt. VOB 2 Jahre. Ausgenommen sind Schäden, die infolge örtlicher Baufeuchtigkeit entstanden oder durch Umstände verursacht worden sind, die ich nicht zu vertreten habe. Späteres Schwinden des Holzes bis zu 2%, bei Zentral- und Dauerheizung bis zu 4% ist nicht als Mangel anzusehen.

9. Bei Vertragsabschluß anerkannte Preise sind dann zu ändern, wenn die Rohstoffpreise während der Auftragsausführung um mehr als 5% steigen oder fallen. Tarifliche Lohnerhöhungen nach Vertragsabschluß sind in jedem Fall vom Besteller in der tatsächlichen Höhe zuzüglich der allgemeinen Geschäftsunkosten zu erstatten.

10. Bei Anlieferung bzw. Einbau sind gemäß VOB Abschlagszahlungen in Höhe von 90% der bis dahin fertig gestellten und gelieferten Arbeiten zu leisten. Soll Abschnitt 8 Satz 1 (Rohstoffpreisänderungen) ausgeschlossen sein, so ist der gesamte Materialkauf vorzufinanzieren. Die Restzahlung hat binnen 30 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zu erfolgen. Stundenlohnarbeiten sind sofort nach Rechnungslegung zahlbar.

11. Werden meine Rechnungen vom Bauherren –oder dessen Architekten bzw. Erfüllungsgehilfen- aus irgendwelchen Gründen geändert, ist der die Änderung Vornehmende verpflichtet, mir hierüber innerhalb von 20 Tagen schriftlich Mitteilung zu geben. Aus der Mitteilung muss eindeutig Grund und Errechnung der Änderungen hervorgehen. Zu diesem Zweck wird eine Kopie der Rechnung und gegebenenfalls des Aufmasses eingesandt. Die Anerkennung vorgenommener Abzüge behalte ich mir in jedem Falle vor. Die Zahlung des unstreitigen Betrages hat innerhalb der unter Abschnitt 10 genannten Frist zu erfolgen. Alle Kosten, die durch vorgenommene Abzüge entstanden sind und deren Begründung – gleich ob berechtigt oder unberechtigt – mir nicht fristgemäß schriftlich bekannt gegeben worden ist, gehen zu Lasten des Kunden. Zielverlängerung muss gesondert vereinbart werden.

12. Die Zahlungen sind in bar ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Überschreitung des Zahlungszieles bin ich berechtigt, ohne das es einer förmlichen Verzugssetzung bedarf, die üblichen Bankzinsen für Spesen und Kreditgewährung in Anrechnung zu stellen. Wechsel werden nur unter Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit und gegen sofortige Vergütung der üblichen Diskontspesen und der sonstigen Gebühren hereingenommen. Scheck oder Wechsel gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

13. Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen bleibt das Eigentum an dem von mir gelieferten Waren vorbehalten. Der Besteller hat für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Liefergegenstände gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Der Abschluss des Vertrages ist mir auf Verlangen nachzuweisen. Versicherungsansprüche werden in Höhe des mir geschuldeten Betrages schon jetzt an mich abgetreten. Die durch Weiterveräußerung der von mir gelieferten Waren entstandenen Forderungen des Bestellers gegen Dritte sind im voraus in voller Höhe sicherungshalber an mich abgetreten. Der Besteller ist verpflichtet, Zugriffe auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die an mich abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen.

14. Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben mein Eigentum und dürfen ohne meine Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben oder mit 3% des Angebotspreises für entstandene Aufwendungen zu vergüten.

15. Durch Vertreter getroffene schriftliche oder mündliche Nebenabreden oder Abmachungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch mich. MIETBEDINGUNGEN FÜR STÄNDE; BODENBELÄGE; MÖBEL UND GESCHIRR Das Mitgut wird nur für den vereinbarten Zweck und für die Dauer einer Veranstaltung zur Verfügung gestellt.Die Miete wird nur bei Aufbaubeginn fällig. Sie ist spätestens nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu entrichten.Für Schäden und Verlust haftet der Mieter uneingeschränkt, auch wenn diese durch Dritte verursacht werden. Die Haftung beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rückgabe an mich, auch wenn der Aussteller den Stand schon vorher verlassen hat.Es wird empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Veranstaltung zu versichern.Nicht zurückgegebenes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Desgleichen müssen Beschädigungen am Mietgut und Bodenbelag (Verschnitt, Ölflecken, Farbe usw.) berechnet werden.Alle Vermietungen gelten ab Betrieb Berlin.Transportkosten, Auflösungen und Montagestunden werden gesondert berechnet. (Teilweise Ausweisung in Gesamtrechnung möglich)Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus Vertragsverhältnissen mit mir entstehenden Streitigkeiten ist Berlin.